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Die Trennung

Kommt es in einer Ehe zu Konflikten, welche die Partner nicht mehr selbst oder mittels fachlicher Hilfe lösen können, ist oft eine Trennung (sogenannte Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes) die einzige Möglichkeit.
Wollen Sie wissen, ob Sie um eine gerichtliche Trennung ersuchen sollen? Brauchen Sie einen Anwalt? Was ist in der Schweiz der Unterschied zwischen Trennung und Scheidung?
projure hilft Ihnen bei Fragen zum Thema Trennung.
  

Die Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes ist im Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Die Regelung des Getrenntlebens hängt in erster Linie von der Abmachung der Ehegatten ab. Kommt keine Einigung zustande, so kann jeder Ehegatte beim Eheschutzgericht um Bewilligung des Getrenntlebens ersuchen. Dabei kommt es auf ein allfälliges Verschulden grundsätzlich nicht an. 
Das Eheschutzgericht hört die Ehegatten an und versucht, eine Einigung über die Streitpunkte herbeizuführen. Gelingt dies nicht, so wird ein Entscheid gefällt. Geregelt werden auch die sogenannten Nebenfolgen der Trennung, d.h. Kinderfragen, Zuteilung der Familienwohnung, Unterhalt, etc. Alle Eheschutzmassnahmen können auch im Rahmen eines Scheidungsverfahrens getroffen werden.

Die auf dem Trennungsrecht spezialisierten Juristinnen und Juristen von projure können Ihnen aufzeigen, in welchen Fällen eine Abmachung unter den Ehegatten reicht und in welchen Fällen es sinnvoll ist, das Eheschutzgericht anzurufen. Zudem stellen wir Ihnen bei Bedarf weiterführende Adressen von Anwälten zum Thema Getrenntleben bereit.
Gerne beraten Sie unsere erfahrenen Juristinnen und Juristen online via Kontaktformular zur Trennung.






„Bei uns in der Ehe kriselt es. Mein Mann hat eine Freundin und will zu ihr ziehen. Wir haben zwei kleine Kinder. Er weigert sich, Unterhalt zu zahlen. Wie gehe ich am besten vor, um ein Trennungsverfahren einzuleiten? Oder ist eine Scheidung vorteilhafter? Welches sind meine Rechte? Brauche ich einen Anwalt?“
 
 






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