Das Arbeitsgesetz für Arbeitnehmende
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Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht in der Schweiz? Möchten Sie wissen, welche Rechte Ihnen als Arbeitnehmer - zum Beispiel bei Mobbing am Arbeitsplatz - zustehen und wie Sie diese geltend zu machen haben? Eine Rechtsauskunft bei projure.ch kann Ihre ersten Fragen zum Arbeitsgesetz klären und Ihr weiteres Vorgehen strukturieren.
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Das im Schweizerischen Obligationenrecht (OR) geregelte Arbeitsrecht, - eigentlich Arbeitsvertragsrecht – regelt die privatwirtschaftliche Rechtsbeziehung zwischen einem Arbeitgeber und einem unselbständigen Arbeitnehmer.
Neben dem OR sind für das Arbeitsrecht insbesondere
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- der Arbeitnehmer stellt dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft befristet oder unbefristet zur Verfügung
- der Arbeitnehmer fügt sich in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers ein
- der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Lohn für seine Leistung
- der Arbeitnehmer ist in der Regel nur für einen Arbeitgeber tätig und darf diesen nicht konkurrenzieren
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Zahlreiche Bestimmungen des Arbeitsrechts schreiben die Schriftform für individuelle Abreden zwischen den Arbeitsvertragsparteien vor. Wird gegen das Gebot der Schriftlichkeit verstossen, ist die Abrede zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer ungültig. An Stelle der ungültigen Abrede treten die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, eine früher getroffene schriftliche Vereinbarung oder branchenübliche Arbeitsbedingungen.
Bei komplexeren Fällen im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis empfiehlt es sich, einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Unsere Juristen und Juristinnen bei Projure bieten Ihnen eine kompetente erste Rechtsberatung zum Arbeitsrecht. Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen gerne einen kompetenten Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht in Ihrer Region.
Unsere erfahrenen Juristinnen und Juristen freuen sich, Sie online via Kontaktformular zum Arbeitsgesetz in der Schweiz zu beraten und Ihnen weiterzuhelfen.
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