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Telefonische Rechtsauskunft
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Rechtsauskunft & Rechtsberatung Schweiz – projure.ch
 
   
   

Arbeitszeit für Arbeitnehmer/Innen

 
 
Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitszeit? Möchten Sie wissen, in welchem Umfang Sie zur Leistung von Überstunden und Überzeit in der Schweiz verpflichtet sind?
Eine telefonische Rechtsauskunft bei projure.ch kann Ihre ersten Fragen klären und Ihr weiteres Vorgehen strukturieren.
 
Sowohl das Schweizerische Obligationenrecht (OR) als auch das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) enthalten Bestimmungen zur Arbeitszeit; Wöchentliche Höchstarbeitszeit, Nacht- und Sonntagsarbeit, Überzeit.
Das schweizerische Arbeitsrecht unterscheidet zwischen Überstunden und Überzeit. Als Überstundenarbeit gilt jede Arbeitsleistung im Interesse des Arbeitgebers, die über die verabredete oder übliche Arbeitszeit hinaus geleistet wird. Die Überstundenarbeit ist speziell zu entschädigen, entweder durch Kompensation durch Freizeit von gleicher Dauer oder durch Lohn samt Lohnzuschlag von 25 %. Die Überstundenarbeit wird zur Überzeit, sobald die gesetzliche Höchstarbeitszeit gemäss Arbeitsgesetz überschritten ist. Bezüglich der Entschädigung von Überzeit gelten die Regeln des Arbeitsgesetzes

Unsere Juristen und Juristinnen bei Projure bieten Ihnen eine kompetente Rechtsberatung zu Ihren spezifischen Fragen betreffend Arbeitszeit. Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen gerne einen kompetenten Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht in Ihrer Region.

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"Seit einiger Zeit fallen bei uns im Geschäft infolge hoher Arbeitsbelastung enorme Überstunden an. Bin ich überhaupt verpflichtet, Überstunden zu leisten und wie sind diese zu vergüten? Habe ich Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung?"

Unsere erfahrenen Juristinnen und Juristen freuen sich, Sie telefonisch oder online via Kontaktformular zum Arbeitsrecht zu beraten und Ihnen weiterzuhelfen.
 

 
 





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