Arbeitszeit für Arbeitnehmer/Innen
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Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitszeit? Möchten Sie wissen, in welchem Umfang Sie zur Leistung von Überstunden und Überzeit in der Schweiz verpflichtet sind?
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Sowohl das Schweizerische Obligationenrecht (OR) als auch das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) enthalten Bestimmungen zur Arbeitszeit; Wöchentliche Höchstarbeitszeit, Nacht- und Sonntagsarbeit, Überzeit.
Das schweizerische Arbeitsrecht unterscheidet zwischen Überstunden und Überzeit. Als Überstundenarbeit gilt jede Arbeitsleistung im Interesse des Arbeitgebers, die über die verabredete oder übliche Arbeitszeit hinaus geleistet wird. Die Überstundenarbeit ist speziell zu entschädigen, entweder durch Kompensation durch Freizeit von gleicher Dauer oder durch Lohn samt Lohnzuschlag von 25 %. Die Überstundenarbeit wird zur Überzeit, sobald die gesetzliche Höchstarbeitszeit gemäss Arbeitsgesetz überschritten ist. Bezüglich der Entschädigung von Überzeit gelten die Regeln des Arbeitsgesetzes
Unsere Juristen und Juristinnen bei Projure bieten Ihnen eine kompetente Rechtsberatung zu Ihren spezifischen Fragen betreffend Arbeitszeit. Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen gerne einen kompetenten Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht in Ihrer Region.
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