Das Strafrecht
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Das Strafgesetzbuch der Schweiz sieht nicht nur Strafen bei Betrug, Diebstahl, Körperverletzung, Ehrverletzung etc. vor, sondern auch beim Fehlverhalten im Strassenverkehr. Projure orientiert Sie nicht nur über die jeweils anwendbaren Strafartikel, sondern auch über die verschiedenen Bestrafungsmöglichkeiten.
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Wer im Treppenhaus eine Nachbarin als „blöde Kuh“ bezeichnet, riskiert eine Anzeige – aber nicht wegen Ehrverletzung, sondern wegen Beschimpfung. Wenn die Nachbarin auf diese Beschimpfung mit einer Ohrfeige reagiert, begeht sie nicht eine Körperverletzung, sondern ebenfalls eine Beschimpfung. Projure erklärt Ihnen, warum keine Ehrverletzung vorliegt - und warum im Ergebnis niemand bestraft wird.
Wenn im Internet abgezockt und Ihrer Meinung nach betrogen wurde, muss noch lange kein Betrug vorliegen – meistens fehlt nämlich mindestens ein Tatbestandselement. Projure erklärt Ihnen, welche dem Betrug ähnliche Straftatbestände gegeben sein könnten.
Dem Angeklagten stehen im Strafverfahren umfassende Rechte zu, die er aber nur wahrnehmen kann, wenn er sie kennt. Das rechtliche Gehör zum Beispiel beinhaltet weit mehr als nur das Recht, vor dem Richter seine Meinung sagen zu können!
Insbesondere im Bereich des Strafrechts ist es enorm wichtig, zu wissen, was einem im Rahmen eines Strafverfahrens erwartet. Eine Ehrverletzung wird in einem anderen Verfahren bestraft als ein Diebstahl, und eine Körperverletzung kann von anderen Richtern beurteilt werden als ein Betrug.
Projure hilft Ihnen, im Wirrwarr der Regelungen den Durchblick zu behalten. Expertinnen auf dem Gebiet des Strafrechts stehen Ihnen bei Projure zur Seite und erläutern Ihnen in einer telefonischen Rechtsberatung oder online via Mail die Rechtslage und bereiten Sie auf ein allfälliges Strafverfahren vor.
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