Ausarbeitung von AGB (Allg. Geschäftsbedingungen)
|
|
|
Verträge werden unter zwei Parteien geschlossen. Doch sie werden immer häufiger, wie selbstverständlich, meist auch noch per Mausklick, abgeschlossen. Da drängt sich die Ausarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf, einer Art Massenvertrag also, die den Geschäftsverkehr in der Schweiz auch tatsächlich erleichtert.
|
|
|
|
|
 |
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind einseitig ausgearbeitete Verträge. Der Vertragspartner kann diese AGB nur noch akzeptieren, nicht jedoch selber mitgestalten. Oft werden AGB auch stillschweigend als Teil eines Individualvertrages übernommen. Deswegen hat die Rechtsprechung bestimmte Regeln betreffend Auslegung und Klarheit von AGB ausgearbeitet. Dies zum Schutz der zumeist weniger informierten und schwächeren Partei, der Konsumentin oder dem Konsumenten.
Sie möchten es möglich machen, dass Ihr Unternehmen auch auf elektronischem Wege Verträge zum Abschluss bringen kann. Dazu benötigen Sie AGB, die auf Ihr Angebot angepasst sind. So sind AGB mit Webshop anders auszugestalten als AGB bei Dienstleistungen. Das Internet ist gerade deshalb besonders heikel, weil es zwar – rein technisch gesehen – den internationalen Geschäftsverkehr vereinfacht. Rechtlich gesehen unterliegen diese transnationalen Geschäfte aber je nach Land, ganz eigenen, nationalen Regeln und Gesetzen!
Der Anbieter von Internetwerbung soll seine Verantwortung bewusst wahrnehmen. Die Juristinnen von Projure können Ihnen dabei helfen und
kennen das ungeschriebene AGB-Recht der Schweiz.
Sie können uns via Kontaktformular Ihre bereits formulierten AGB zur Überprüfung senden. Wir helfen Ihnen auch dabei, ein allfälliges „Gerüst“ für Verkaufskonditionen fertig zu formulieren und weisen auf Schwachstellen hin.
|