Innovationen und Erfindungen
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Insbesondere dann, wenn Sie nach viel Einsatz von Ressourcen eine Erfindung gemacht haben, möchten Sie diese gegen Kopien schützen. Auch wenn eine Erfindung „nur“ durch einen genialen Geistesblitz entstanden ist, kann eine Patentanmeldung hinterlegt werden. Ein Patent in der Schweiz wird Ihnen auch die Möglichkeit eröffnen, für die Nutzung Lizenzgebühren zu verlangen.
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Auch sehr kleine Verbesserungen bei Verfahren oder Produkten können genügen um Patentschutz zu erlangen. Oft wird in Richtungen entwickelt, in denen bereits viele Patente angemeldet sind und die Gefahr eines Patentverletzungsprozesses steigt. Nutzen Sie die Patentliteratur bereits, um zu überwachen, was Ihr Hauptkonkurrent zum Patent anmeldet? Lohnt es sich wirklich, die erheblichen Kosten zu investieren, um ein Patent anzumelden? Kann ein Produkt importiert und verkauft werden oder besteht ein Patent darauf?
Sie beschreiben das Verfahren / Produkt - am besten auch mit Bildern oder Skizzen - und die Vorteile gegenüber den auf dem Markt erhältlichen Produkten. Wir helfen Ihnen bei der Durchführung einer Recherche zum Stand der Technik, um herauszufinden, ob die Innovation zum Patent angemeldet werden kann. Wenn es sich abzeichnet, dass der Patentschutz die richtige Lösung ist, helfen wir Ihnen bei der Patentanmeldung oder wir empfehlen Ihnen einen spezialisierten Patentanwalt.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Innovation zum Patent angemeldet werden kann oder wenn Sie wissen möchten, ob ein Konkurrent ein Patent angemeldet hat, senden Sie uns ihre Fragen via Kontaktformular.
Die Juristinnen von Projure GmbH können Sie auf Ihre Innovation zugeschnitten beraten, so z. B. zur Patentanmeldung, zum Urheberrecht bzw. zum allgemeinen Recht des Geistigen Eigentums. Ebenso kompetent beraten wir Sie bei der Erstellung eines Lizenzvertrages.
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