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Das Erbrecht

Das Erbrecht in der Schweiz regelt das Schicksal der Rechte und Pflichten einer Person nach ihrem Tod. Im Zusammenhang mit dem Erbrecht stellen sich zahlreiche Fragen, z.B. inwieweit der Erblasser über die Erbschaft bestimmen kann, z.B. in Form eines Testaments. Oder genügen gar die Bestimmungen der gesetzlichen Erbfolge?
Eine Online-Rechtsberatung bei projure.ch kann Ihre ersten Fragen klären und Ihr weiteres Vorgehen strukturieren.
projure bietet Rat bei Erbrecht, Erbschaft, Pflichtteil, Testament & Güterrecht.
  
Welches Schicksal hat der Mietvertrag für die Wohnung? Wer muss die ausstehenden und laufenden Mietzinse bezahlen? Wer muss für offene Steuerschulden aufkommen?

Mit diesen Fragen befasst sich das Erbrecht. Es ist im Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt und umfasst knapp 200 Gesetzesartikel. Wenn der Erblasser verheiratet war, dann ist das Erbrecht mit dem Güterrecht verknüpft, welches ebenfalls im ZGB geregelt ist.
Der Grundsatz des Erbrechts ist, dass die Rechte und Pflichten einer verstorbenen Person auf die Erben über gehen. Eine weitreichende Folge, wenn man bedenkt, dass der Erblasser auch Schulden hinterlassen kann. Dann stellt sich die Frage, wann es sinnvoll ist, das Erbe auszuschlagen.

Wir beraten Sie kompetent und umfassend im Erbrecht. Dazu gehört auch die Beratung, wann der Beizug eines Rechtsanwalts angebracht ist und wann der Notar von Gesetzes wegen beigezogen werden kann oder muss. Zudem stellen wir Ihnen bei Bedarf weiterführende Adressen von Anwälten und Notaren zum Thema Erbrecht bereit.

Gerne beraten Sie unsere erfahrenen Juristinnen und Juristen online via Kontaktformular zum Erbrecht.






„Ich habe Kinder aus erster Ehe. Die Ehe mit meiner zweiten Frau ist kinderlos. Mir ist es ein wichtiges Anliegen, dass ich meine zweite Ehefrau maximal erbrechtlich begünstigen kann. Wie soll ich am besten vorgehen, zumal es mir wichtig ist, den Pflichtteil meiner Kinder aus erster Ehe nicht zu verletzen?“
 
In einer Beratung wird Ihnen von projure.ch das Erbrecht in den Grundzügen erklärt.
 






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