Das Darlehen
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Möchten Sie jemandem eine bestimmte Summe Geld leihen und sich dabei insoweit absichern, dass die Rückzahlung des Darlehens möglichst problemlos verläuft? Möchten Sie mit einem Bekannten einen Darlehensvertrag in der Schweiz abschliessen und sind sich noch nicht im Klaren über die Form des Darlehensvertrags? Fragen Sie sich, ob für das Darlehen ein Darlehenszins speziell verabredet werden muss? Eine Rechtsberatung bei projure.ch kann Ihre ersten Fragen klären und Ihr weiteres Vorgehen strukturieren.
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Der Darlehensvertrag ist in den Art. 312 – 318 des Obligationenrechts (OR) geregelt. Daneben haben einzelne Kantone Form- und Höchstzinsvorschriften festgesetzt. Durch den Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darleiher zur Übertragung des Eigentums an einer bestimmten Geldsumme, selten zur Übertragung des Eigentums an anderen vertretbaren Sachen. Der Borger verpflichtet sich im Darlehensvertrag zur Rückerstattung der gleichen Menge gleicher Sachen. Meist, aber nicht immer, ist das Darlehen verzinslich.
Häufig ist strittig, ob die Parteien nun ein Darlehen oder eine Schenkung vereinbart haben. Im Streitfall muss der Darleiher beweisen, dass die Rückerstattung von Sachen bzw. die Rückzahlung des Geldbetrages vereinbart wurde. Dies zu beweisen kann unter Umständen schwierig sein. Wir beraten Sie kompetent rund um den Darlehensvertrag. Dabei können wir Ihnen die gesetzliche Regelung darlegen und Ihnen unter anderem nützliche Tipps bei Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der Rückzahlung bzw. Rückerstattung des Darlehens geben. Zudem stellen wir Ihnen bei Bedarf weiterführende Adressen von Anwälten zum Thema Darlehen bereit.
Gerne beraten Sie unsere erfahrenen Juristinnen online via Kontaktformular zum Darlehen.
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„Ich habe meiner Ex-Freundin einen Betrag von Fr. 5’000.— gegeben, damit sie sich ein Auto kaufen kann. Damals war unsere Beziehung noch in Ordnung. Inzwischen sind wir nicht mehr zusammen. Ich will nun mein Geld zurück. Sie aber stellt sich auf den Standpunkt, ich hätte ihr das Geld geschenkt. Welches sind meine Rechte?“
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In einer Beratung von projure wird Ihnen der Darlehensvertrag in den Grundzügen erläutert.
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