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Das Ausländerrecht

Sind Sie Nicht-EU/EFTA-Staatsangehöriger und möchten in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit aufnehmen? Lebt Ihre Frau zusammen mit Ihren Kindern im Heimatland und nun möchten Sie den Familiennachzug beantragen? Sind Sie Ausländerin oder Ausländer und planen die Einreise in die Schweiz, um Ihre Verwandten zu besuchen?
projure - Auskunft in Sachen Aufenthaltsbewilligung, Aufenthaltsregelung, Verlängerung & Familiennachzug.
  
Wer während seines Aufenthaltes in der Schweiz erwerbstätig ist oder sich länger als drei Monate hier aufhält, benötigt eine Bewilligung, welche von den kantonalen Migrationsämtern erteilt wird. Es wird zwischen folgenden Bewilligungskategorien unterschieden:
Aufenthaltsbewilligung Ausweis B
Kurzaufenthaltsbewilligung Ausweis L
Aufenthaltsbewilligung zur Erwerbstätigkeit für Familienangehörige von Angehörigen ausländischer Vertretungen oder intergouvernementaler Organisationen Ausweis Ci
Niederlassungsbewilligung Ausweis C
Ausländerinnen und Ausländern, die erstmals in die Schweiz einreisen, erhalten grundsätzlich zunächst nur eine Aufenthaltsbewilligung. Die Aufenthaltsbewilligung ist stets befristet und kann mit Bedingungen verbunden werden. Sie wird in der Regel erstmals für längstens ein Jahr erteilt. Eine Verlängerung kann unter bestimmten Voraussetzungen verweigert werden. Die Niederlassungsbewilligung ist unbefristet.

Die im Familiennachzug in die Schweiz eingereisten ausländischen Ehegatten von Schweizerinnen und Schweizern und von Ausländerinnen und Ausländern mit Niederlassungsbewilligung haben nach einem ordnungsgemässen und ununterbrochenen fünfjährigen Aufenthalt in der Schweiz Anspruch auf Erteilung der Niederlassungsbewilligung.

Der Aufenthalt der Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz wird im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) und den dazugehörigen Verordnungen sowie im Freizügigkeitsabkommen (FZA) und dessen Protokoll geregelt.

Nehmen Sie über unser Kontaktformular oder unsere Hotline mit uns Kontakt auf. Gerne beraten Sie unsere kompetenten Juristinnen in einem E-Mail zum Ausländerrecht.





"Ich bin Schweizer Bürgerin habe während meiner Rundreise durch Afrika einen Mann aus Nigeria kennen gelernt und nach kurzer Bekanntschaftszeit geheiratet. Da wir hier in der Schweiz leben wollen, möchte ich ein Familiennachzugsgesuch einreichen. Es ist mir jedoch nicht klar, wie und wo der Familiennachzug beantragt werden muss. Welches sind die nächsten Schritte? Muss mein Mann einen Visumsantrag stellen, damit er in die Schweiz einreisen und sein Aufenthalt hier geregelt werden kann?"
 
In einer Online-Beratung von projure.ch wird Ihnen das Ausländerrecht in den Grundzügen erklärt und ein mögliches weiteres Vorgehen erläutert.
 






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