Das Vertragsrecht
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Möchten Sie vor der Unterzeichnung eines Vertrages in der Schweiz noch Rechtsfragen beantwortet haben? Möchten Sie einen Kaufvertrag oder Werkvertrag hinsichtlich möglicher Stolpersteine überprüfen lassen? Was ist, wenn bei Kaufverträgen Teillieferungen abgemacht wurden? Haben Sie als Generalunternehmer ein Widerrufsrecht obwohl ein unterzeichneter Werkvertrag besteht?
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Obschon die Grundlagen zum Vertragsrecht sowie einige Vertragsarten wie z.B. der Kaufvertrag, der Werkvertrag oder Auftrag bereits weitgehend im Gesetz geregelt sind, ist die Vertragsfreiheit in der Schweiz gross und Verträge können weitgehend frei abgeschlossen werden.
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Verträge werden heute auch immer mehr im Internet abgeschlossen. Da ist es zum Beispiel wichtig, ein allfälliges Widerrufsrecht für Verträge zu kennen. Die Ausgestaltung von Verträgen kann sehr komplex sein und oft ist den Vertragspartnern wenig bewusst, wo die Hauptschwachstellen ihres Vertrages sind. So kann z.B. ein Vertrag zur Erstellung von Software sehr komplex werden. Der Unterschied zwischen Kauf- und Werkvertrag ist nicht immer einfach zu erkennen. Kaufverträge müssen rechtlich höheren Anforderungen gerecht werden wenn Teillieferungen zu berücksichtigen sind. Im Auftragsrecht gibt es Fragen zum Rücktritt und zur Sorgfaltspflicht, welche zu kennen sich lohnt, bevor es zu Streitigkeiten kommt.
Wenn Sie bei der Interpretation oder beim Ausarbeiten von Verträgen oder bei Vertragsverhandlungen rechtliche Fragen haben oder ein Vertrag für sie neutral überprüft werden soll, hilft Ihnen das Beratungsteam von Projure weiter. Für branchenspezifische Verträge vermitteln wir Ihnen gerne spezialisierte Vertragsanwälte. Senden Sie ihre Vertragsfragen via Kontaktformular. Unsere JuristInnen können Ihre Verträge ausarbeiten oder Ihre bestehenden Verträge oder Vertragsentwürfe durchlesen und kommentieren. Die Juristinnen von Projure werden Sie individuell in Bezug auf Ihren Vertrag beraten, so dass Sie beruhigt zur Vertragsunterzeichnung schreiten können!
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